Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Unter den Begriff des Arbeitsrechtes fallen eine Vielzahl verschiedenster Regelungen.
Es gehören dazu individualrechtliche Vereinbarungen – Arbeitsvertrag im engeren Sinne – ebenso wie Schutzvorschriften für einzelne Personengruppen etwa aus dem Bereich des Mutterschutzes, der Schwerbehinderung oder des Ausbildungsverhältnisses bis hin zu Vereinbarungen aus dem Bereich des Tarifrechtes.
Nachstehende Ausführungen können entsprechend nur einen kleinen Überblick geben und vermögen eine einzelfallbezogene Rechtsberatung nicht zu ersetzen.
Arbeitsvertrag
Dieser bedarf grundsätzlich nicht der Schriftform. Bereits in der bloßen Aufnahme einer Tätigkeit für einen anderen kann die Begründung eines Arbeitsverhältnisses gesehen werden.
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